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Kulturpolitik

Made in Germany

Musikclubs sollen künftig im Baurecht als Kulturorte gelten und nicht mehr als »Vergnügungsstätten« wie Spielhallen, Wettbüros oder Sexkinos. Damit können die Clubs künftig ausnahmsweise auch in bestimmten Wohngebieten betrieben werden – allerdings mit den üblichen Auflagen wie Lärmschutz oder Ähnliches. Die Änderung im Baugesetzbuch hat das Bundeskabinett beschlossen. Das meldete die dpa am Mittwoch. »Ich habe mich dafür stark gemacht, dass wir das Ziel des Koalitionsvertrages umsetzen und Musikclubs nun eindeutig von reinen Vergnügungsstätten abzugrenzen sind«, sagte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer in Berlin, es sei »ein starkes Signal für die Kultur- und Kreativwirtschaft«. Pacta sunt servanda, zumindest, wenn es volkswirtschaftlich passt.

Ebenfalls beschlossen hat die Regierung Weimers Lieblingsprojekt: Verpflichtende Investitionen großer Streamingdienste wie Netflix, Amazon oder Disney plus und eine aufgestockte staatliche Förderung sollen die Filmproduktion in Deutschland beleben. Die Vorlage geht jetzt in das Parlament. Die deutsche Filmbranche darbt seit Jahren, großen Studios fehlen Aufträge. Weimer: »Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zünden wir für den deutschen Film eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb. (…) Nun ist es an der Branche, diese Chance zu nutzen, um Filmhits ›made in Germany‹ in Serie zu produzieren.« Denn Kultur ist, was in der Kasse klingt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.05.2026, Seite 10, Feuilleton

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  • Onlineabonnent*in Heinrich H. aus S. 27. Mai 2026 um 22:48 Uhr
    Wenn in einem Musikclub Kakofonien á la Weimer gespielt werden, ist er natürlich keine Vergnügungsstätte.