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27.05.2026
- → Antifaschismus
Gemeinsamer Gegner
Spanien: Großdemonstration gegen Regierung Sánchez von PP und VOX unterstützt. Neuwahlen würden auch über Zukunft der Diktaturaufarbeitung entscheiden
Spaniens extreme Rechte konnten sich einmal mehr bei den Christdemokraten unterhaken. Mit der sozialdemokratischen Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez haben der Partido Popular (PP) und die faschistische VOX einen gemeinsamen Gegner. Am Wochenende sind Medienberichten zufolge mehrere zehntausend Menschen dem Aufruf gefolgt, gegen mutmaßliche Korruptionsnetzwerke im Umfeld der Regierung Sánchez zu protestieren. Für den Aufruf hatten sich mehr als 150 Organisationen zum Bündnis »Sociedad Civil Española« zusammengeschlossen. Unterstützt wurde es vom PP und der VOX.
Nach Veranstalterangaben belief sich die Zahl der Teilnehmenden auf rund 120.000, Behörden sprachen von rund 40.000, wie AFP berichtete. Die Demonstranten trugen spanische Flaggen und Transparente mit Aufschriften wie »Rücktritt der sozialistischen Mafia«. Eine kleine Gruppe von Demonstranten versuchte laut Reuters, die Absperrungen rund um den Moncloa-Palast, den Wohnsitz des Regierungschefs, zu durchbrechen. Fernsehbildern zufolge soll die Polizei auf der Zufahrtsstraße mehrere maskierte Personen festgenommen haben.
Hintergrund der Proteste ist eine Reihe von Korruptionsskandalen, die die Regierung belasten. Erst am Dienstag hatte ein spanisches Gericht mitgeteilt, dass gegen den ehemaligen sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Jose Luis Rodriguez Zapatero ermittelt werde. Ihm wird vorgeworfen, ein Netzwerk zur illegalen Einflussnahme und Geldwäsche angeführt zu haben. Zapatero, der als wichtiger Verbündeter des amtierenden Regierungschefs Sánchez gilt, wies die Vorwürfe zurück.
Neuwahl erklärtes Ziel
Der VOX-Vorsitzende Santiago Abascal forderte gegenüber Journalisten vor Beginn der Großdemonstration, dass Zapatero während seines Prozesses in Haft bleiben und Sánchez zur Aussage gezwungen werden solle, wie das rechte US-Portal Breitbart berichtete. Demnach behauptete Abascal, Spanien sei »in den Händen einer korrupten Mafia, die das spanische Volk in die Armut treibt«. Die Sprecherin der PP-Fraktion im spanischen Senat, Alicia García, habe auf der Kundgebung erklärt, dass sich ihre Partei der Demonstration angeschlossen habe, um Neuwahlen zu fordern.
Auch Sánchez’ früherer enger Vertrauter und Verkehrsminister José Luis Ábalos musste sich in den vergangenen Wochen in einem Korruptionsprozess verantworten. Das Urteil steht noch aus. Auch der Bruder des Regierungschefs ist wegen Vorteilsgewährung angeklagt. Gegen die Ehefrau des Ministerpräsidenten wird wegen Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. Sánchez weist die Vorwürfe gegen seine Familienangehörigen als politisch motiviert zurück.
Der PP war 2018 durch ein Misstrauensvotum nach einem Korruptionsskandal in die Opposition verbannt worden. Aufgrund diverser Ermittlungsverfahren gegen den amtierenden Ministerpräsidenten sieht der Partido Popular nun im Bunde mit extrem rechten Kräften offensichtlich die Stunde gekommen, wieder auf die Regierungsbank zu wechseln und den nächsten Rechtsruck einzuläuten.
Schleppende Aufarbeitung
Sollte die Strategie erfolgreich sein und der PP – vielleicht mit Beteiligung oder Duldung durch VOX – wieder an die Regierung kommen, dürften auch die Versuche einer Aufarbeitung der Verbrechen während der faschistischen Diktatur Francisco Francos schnell ein Ende finden. Dann werden auch die dahingehenden Mahnungen der Vereinten Nationen auf taube Ohren stoßen.
Zuletzt sah sich die Regierung Sánchez am 13. April genötigt, auf so eine Mahnung zu antworten. Madrid erklärte in Richtung UN, dass spanische Gerichte Klagen mutmaßlicher Opfer der Diktatur »aufgrund des nationalen Strafrechts« und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zur Verjährungsfrist, des Amnestiegesetzes und des Grundsatzes der Nichtrückwirkung des Strafrechts abweisen oder zurückweisen, wie die Zeitung El Diario am 12. Mai online berichtete. Daten über abgewiesene oder laufende Beschwerden lägen der Exekutive überhaupt nicht vor, teilte die Regierung demnach weiter mit. Der Grund: Das Amt für Justizstatistik habe »keine detaillierten Daten zu diesem Thema veröffentlicht«. Aus einem Tätigkeitsbericht der Staatsanwaltschaft gehe hervor, dass die dortige Abteilung für Menschenrechte und zur Aufarbeitung der Vergangenheit im Jahr 2024 zehn Folgeuntersuchungen zu Beschwerden von mutmaßlichen Opfern gegen Abweisung ihrer Klagen eingeleitet oder durch die Einlegung von Rechtsmitteln gegen Abweisungen neunmal »aktiv« interveniert habe.
Schriftliche Ermahnung
Zuvor hatten mehrere UN-Sonderberichterstatter in einem gemeinsamen Schreiben an die Regierung in Madrid auf die Abweisung solcher Klagen zu Verbrechen während der Diktatur hingewiesen. Zu ihnen zählen der Sonderberichterstatter zur Förderung der Wahrheit, Gerechtigkeit, Rehabilitierung und Garantie der Nichtwiederholung, Bernard Duhaime, der Sonderberichterstatter zu extralegalen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen, Morris Tidball-Binz, und die Sonderberichterstatterin über Folter, Alice Jill Edwards. In ihrem Schreiben hatten sie betont, dass der spanische Staat seinen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nicht nachkomme, solange er keine Ermittlungen zu den vom Franco-Regime begangenen Verbrechen gegen die Menschheit und schweren Menschenrechtsverletzungen einleite. Die Mahnung der Berichterstatter ging zurück auf eine Beschwerde der Organisationen »Irídia« und CEAQUA.
Das »Zentrum für die Verteidigung der Menschenrechte« (Irídia) und die »Staatliche Koordinierungsstelle zur Unterstützung der argentinischen Klage gegen Verbrechen des Franco-Regimes« (CEAQUA) hatten 18 Fälle benannt, in denen nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufarbeitung der Vergangenheit vor spanischen Gerichten Verfahren eingeleitet worden waren, die jedoch behindert worden seien. Bei den Fällen sei es um Beispiele von Folter, politischen Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Massengräbern während der Diktatur gegangen. Als Verbrechen gegen die Menschheit könnten diese Taten nicht verjähren, müssten also juristisch verfolgt werden, fordern die UN-Berichterstatter.
Das erste »Gesetz des historischen Andenkens« von 2017 war unter dem damaligen Ministerpräsidenten Zapatero beschlossen worden. Die Reform von 2022 ging nicht über eine symbolische Geste hinaus. Auch die Öffnung der zahlreichen Massengräber, die über Spanien verteilt sind, geht – wenn überhaupt – nur langsam voran. Tausende Menschen, die während des Kriegs oder der Diktatur ermordet wurden, liegen bis heute anonym begraben. Angehörige verlangen seit Jahren Exhumierungen, Identifizierung der Opfer und juristische Anerkennung der Verbrechen. Aus Sicht der UN-Berichterstatter sind die Maßnahmen, die auch die Umbettung von Franco aus seinem Mausoleum umfassten, unzureichend – solange keine echten strafrechtlichen Ermittlungen stattfinden.
Lob gab es dagegen von mehreren Sonderberichterstattern und Fachleuten der UN für das Einrichten einer Wahrheitskommission für die Verbrechen während des Kriegs und der Franco-Diktatur, wie das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte am 10. April mitgeteilt hatte. »Die Kommission ist ein lang erwarteter und historischer Schritt, der dazu beitragen wird, den Opfern Wiedergutmachung zu leisten und der spanischen Gesellschaft Heilung zu bringen«, heißt es in der Mitteilung. Das Gremium soll einen Abschlussbericht mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen vorlegen. Es stelle »eine historische Chance dar, sich mit einem schmerzhaften Erbe auseinanderzusetzen und die Wahrheit über das zugefügte Leid sowie die Umstände und Verantwortlichkeiten, die dazu geführt haben, aufzudecken«. Der Prozess dieser Aufarbeitung solle auch »unter sinnvoller Beteiligung der Opfer durchgeführt werden«, raten die UN-Spezialisten.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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