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Nachschlag: Detoxing auf Hiddensee
→ Eurovision Song Contest | ARD-Mediathek
Mediale Großereignisse wie der »Eurovision Song Contest« stellen jedes Vorhaben, im Urlaub Fernseh-Detoxing zu betreiben, auf die Probe. Da ist einerseits der Schauwert an sich und andererseits die von Adorno beschriebene, ja nur »angeblich gemeinschaftsbildende Wirkung der Apparate«: Immerhin 8,18 Millionen Menschen haben laut DWDL die Liveübertragung der ARD aus der Wiener Stadthalle gesehen. Der ESC und die Olympischen Spiele sind halt immer noch die Hochämter fürs lineare Fernsehen. Mit den Debatten rund um den Auftritt eines israelischen Künstlers war der Abend auch für den distinguiert-politischen Zuschauer angenehm aufgeladen. Aber der Apparat blieb kalt und außerdem die tröstliche Gewissheit, alles wirklich Wichtige auch hinterher zu erfahren. Ein Spaziergang durch das nächtliche Hiddensee ließ die Zeit vorübergehen. Und zwar aufs angenehmste. Und der Kurzclip mit dem Auftritt des siegreichen Acts ließ sich online nachschauen. (mis)
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Onlineabonnent*in Heinrich H. aus S. 18. Mai 2026 um 20:29 UhrEs interessiert mich zwar nicht, aber welcher Act hat denn gewonnen?
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»Es interessiert mich zwar nicht, aber welcher Act hat denn gewonnen?« Ist Ihnen der Widerspruch in diesem Satz nicht aufgefallen? Wenn Sie schon unbedingt wissen wollen, wer bei diesem »kulturellen« Ereignis gewonnen hat, warum fragen Sie nicht Google? Ich lese ja gerne die neuesten Leserbriefe, weil da teilweise interessante Infos dabei sind. Aber wenn jemand nur seine Selbstgespräche veröffentlicht, in denen der Informationsgehalt gleich Null ist, stehlt man nicht nur interessierten Lesern die Zeit sondern auch den damit beschäftigten Redakteuren.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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