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15.05.2026
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Beifall im Gerichtssaal
Klette-Prozess: Verteidigung kritisiert »Terrorismusverfahren«. Kämpferisches Schlusswort der Angeklagten
Das Verfahren gegen Daniela Klette vor dem Landgericht Verden biegt nach mehr als einem Jahr auf die Zielgerade ein. Am Mittwoch haben die Verteidiger des mutmaßlichen ehemaligen Mitglieds der 1998 aufgelösten RAF – Lukas Theune und Undine Weyers – die Plädoyers gehalten. Sie forderten einen Freispruch für ihre Mandantin, weil es keine Beweise dafür gebe, dass sie an den ihr vorgeworfenen acht Raubüberfällen beteiligt gewesen sei. Lediglich wegen illegalen Waffenbesitzes könne Klette verurteilt werden. Theune übte in seinem Plädoyer scharfe Kritik an den Rahmenbedingungen des Prozesses. »Wir verhandeln faktisch in einem Terrorismusverfahren«, konstatierte der Jurist.
Theune verwies auf die Sicherheitsvorkehrungen sowie darauf, dass seine Mandantin stets mit einem Konvoi aus gepanzerten Fahrzeugen von der Haftanstalt zum Gericht gebracht wurde. Auch dass für den Prozess eine Reithalle am Stadtrand von Verden zum Gerichtssaal umgebaut worden war, monierte der Verteidiger. Das habe »mit einem normalen Raubverfahren nichts zu tun«, so Theune. Weiter kritisierte er, dass der Vorsitzende Richter speziell für den Fall ausgesucht worden sei. Das Gericht habe während des Verfahrens gegen diverse Gesetze und Richtlinien verstoßen. So sei zur Datenauswertung »künstliche Intelligenz« verwendet worden, die lediglich belastende Daten herausgefiltert habe. Diese Daten dürften nicht für die Urteilsfindung verwendet werden.
Laut Anklage soll Klette zwischen 1999 und 2016 gemeinsam mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, nach denen weiter gefahndet wird, Geldtransporter und Supermärkte in drei Bundesländern überfallen haben. Während des Prozesses wurde entschieden, dass fünf Raubüberfälle nicht mehr verfolgt werden, so dass die Anklage sich auf acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen beschränkt.
Für eine Beteiligung Klettes an diesen Überfällen gebe es allerdings keine Belege, argumentierte Theune. Erwiesen sei lediglich ein Verstoß Klettes gegen das Waffengesetz, erklärte der Jurist gegenüber dem NDR. Wegen des Besitzes der Waffen, die bei ihrer Festnahme im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung gefunden wurden, müsse Klette verurteilt werden. Da sie aber schon seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, wäre die Strafe abgegolten. Die Klette-Anwälte verwiesen darauf, dass die acht Raubüberfälle auf unterschiedliche Art verübt wurden. Die einzige Gemeinsamkeit sei: In allen Fällen sei niemand physisch verletzt worden. Dass einige Betroffene psychische Probleme bekamen, erkannten die Anwälte an.
Am Dienstag hatte Klette in ihrem persönlichen Schlusswort der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die Anklage »zurechtzulügen«. Sie sprach von einem politischen Verfahren, das darauf ziele, eine ganze Bewegung, die der radikalen Linken, »zu delegitimieren und abzustrafen«. Sie werde sich weiter für eine Welt ohne Imperialismus, ohne kapitalistische Zwänge und ohne Gefängnisse einsetzen, so Klette. Für ihre Worte erhielt sie Beifall von Zuschauern im Saal. Eine Beteiligung an den ihr vorgeworfenen Taten räumte die Angeklagte zwar nicht direkt ein, verteidigte die Überfälle aber prinzipiell als notwendig, um das Leben im Untergrund zu finanzieren. Sie bedauerte ausdrücklich, dass einige der Geschädigten noch heute unter den Geschehnissen litten. Am 27. Mai wollen die Richter das Urteil sprechen. Klette droht anschließend ein weiterer Prozess. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Beteiligung an terroristischen Anschlägen vor.
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