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13.05.2026
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Mit Füßen getreten
»Ulm 5«-Prozess: Verteidiger beanstanden »rechtsstaatswidriges Verfahren«. Anklage noch nicht verlesen
Die fünf Namen der Angeklagten hat sie verlesen und ihren jeweiligen Haft- und Geburtsorten zugeordnet. Weiter ist die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt am zweiten Verhandlungstag im »Ulm 5«-Prozess nicht gekommen. Auch die Anklage wurde am Montag noch nicht verlesen. Den palästinasolidarischen Aktivisten, die in Handschellen und unter Jubel aus dem Publikum auf die Anklagebank geführt wurden, wird vorgeworfen, im September 2025 in eine Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems in Ulm eingedrungen zu sein. Dabei sollen sie einen Sachschaden von rund einer Million Euro verursacht haben.
Laut Benjamin Düsberg hätte die Verhandlung schon längst beginnen können, wenn die Richterin nicht ständig die Einwände der Anwälte abweisen würde. Er ist einer der elf Verteidiger der »Ulm 5«. Gegenüber jW erklärte er am Montag, mit ihren Anträgen verfolgten sie nicht das Ziel, den Prozess zu verschleppen, sondern die Rechte der Angeklagten vor Gericht durchzusetzen. Das Recht auf ein faires Verfahren aus Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention sei nicht gewährleistet. »Es geht hier nicht um Terrorismus, sondern um Sachbeschädigung«, sagte Düsberg. Dennoch würden die fünf Angeklagten wie Schwerstkriminelle behandelt. Sie sind unter anderem wegen Hausfriedensbruchs und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 angeklagt.
Die Verteidigung protestiert auch gegen den Ort der Verhandlung. Der Gefängniskomplex Stuttgart-Stammheim, in dem das Verfahren stattfindet, wird bis heute mit der Roten Armee Fraktion (RAF) in Verbindung gebracht. Den Prozess genau hier durchzuführen, rücke die Angeklagten augenscheinlich in die Nähe der RAF. Außerdem befindet sich die Anklagebank nach wie vor hinter den Verteidigern. Eine vertrauliche Gesprächssituation zwischen Anwälten und Angeklagten könne nicht hergestellt werden, wenn diese ein bis zwei Meter entfernt und durch Sicherheitsglas voneinander getrennt seien, beanstandete die Verteidigung weiter. Selbst im RAF-Prozess habe die Verteidigung Zugang zu den Sitzungsprotokollen erhalten; auch das sei im »Ulm 5«-Prozess nicht der Fall. Es gebe weder Mitschriften noch Tonbänder, kritisieren die Anwälte. Nach Ansicht der Richterin können die vertraulichen Gespräche über Headset geführt werden.
Strafverteidiger Mathes Breuer forderte die Richterin wiederholt auf, »einen Hauch von Rechtsstaatlichkeit zu wahren«. Ein Befangenheitsantrag gegen Lauchstädt war schon am ersten Prozesstag am 27. April eingebracht worden. Den Anwälten der Verteidigung erteilte sie auch am Montag nicht das Wort, um ihre Anträge einzubringen. Die Rechte der Angeklagten seien gewahrt, befand die Lauchstädt.
Das Team der elf Anwälte sprach von einem »rechtsstaatswidrigen Verfahren«. Von Beginn an seien »die Rechte der Mandanten mit Füßen getreten« worden, kritisierten sie im Gerichtssaal und boten den Zuschauern erneut Anlass für Beifall. In der Folge unterbrach die Richterin die Verhandlung kurz vor 16 Uhr und ließ den Saal vollständig räumen. Nach einer halbstündigen Pause erklärte sie den Verhandlungstag für beendet. Die Fortsetzung ist am Mittwoch, dem 20. Mai, geplant. Weitere Prozesstermine sind noch bis Ende Juli angesetzt.
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