»Artgemeinschaft«: Verbot bestätigt
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der Neonazisekte »Artgemeinschaft« bestätigt. Die Vereinigung richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, entschied das Gericht am Mittwoch vergangener Woche in Leipzig. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot 2023 erlassen. Die Gruppierung hatte dagegen geklagt und sich auf die Religionsfreiheit berufen. Sie hatte vor Gericht versucht, sich als abgeschottete Vereinigung darzustellen. Die Bundesrichter gingen allerdings nicht davon aus. Unter anderem habe die Gruppierung einen Buchversand betrieben, eine Zeitung herausgegeben und sich in einem Internetauftritt präsentiert. (dpa/jW)
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