Nach Klagen: VGH prüft Programmvielfalt
Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg wird am 16. April über neun Privatklagen entscheiden, die mit der Begründung, der öffentliche Rundfunk sei zu einseitig, gegen die Entrichtung des Rundfunkbeitrags vorgehen. Konkret sei gegen Zahlungsaufforderungen des SWR geklagt worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. In den Vorinstanzen sind alle Kläger gescheitert. Allerdings hielt das Bundesverwaltungsgericht vergangenes Jahr fest, dass eine solche Weigerung begründet sein könne, wenn die Ausgewogenheit im gesamten öffentlichen Rundfunkangebot »über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt« werde. (dpa/jW)
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