Solidaritätssymbol als »Provokation«
Von Leon Wystrychowski
Nein, es gebe »in der Gedenkstätte Buchenwald kein pauschales Verbot für das Tragen einer Kufiya«, heißt es auf der Website der Gedenkstätte Buchenwald und Mittelbau-Dora. Das gilt allerdings nicht für das kommende Wochenende, an dem zum 81. Jahrestag an die Selbstbefreiung des Konzentrationslagers auf dem Ettersberg erinnert wird. Wie Gedenkstättensprecher Rikola-Gunnar Lüttgenau jW auf Anfrage mitteilte, könne an diesem Wochenende vor dem Hintergrund der Kampagne »Kufiyas in Buchenwald« (KiB) »das Tragen einer Kufiya nur als bewusste Provokation verstanden werden mit dem Ziel, die NS-Verbrechen unter Verweis auf Gaza zu relativieren«. Daher werde es am kommenden Wochenende »nicht möglich sein, mit einer Kufiya das Gelände der Gedenkstätte Buchenwald zu betreten«.
KiB hatte sich Anfang des Jahres gegründet, und zwar als Reaktion auf die von zahlreichen Betroffenen bestätigte Praxis der Gedenkstätte bzw. einzelner ihrer Mitarbeiter, Menschen mit Kufiyas oder auch nur T-Shirts mit arabischer Aufschrift den Zutritt zum ehemaligen KZ-Gelände zu erschweren oder ganz zu untersagen. Zudem war im Sommer 2025 eine interne Handreichung der Gedenkstätte an die Öffentlichkeit gelangt, die palästinensische Symbole wie die Kufiya als antisemitisch einstufte. Diese wurde zwar offiziell zurückgenommen, die Anwälte der Gedenkstätte nahmen in einem Gerichtsverfahren, in dem es um ein Hausverbot wegen des Tragens einer Kufiya ging, jedoch positiv Bezug auf dieses Dokument.
Das Pauschalverbot der Kufiya am 11. und 12. April hatte zunächst ein aus proisraelischen Gruppen und »antideutschen« Gliederungen der Linksjugend und der VVN-BdA bestehendes Bündnis öffentlich gemacht. Dieses hat sich zur Mobilisierung gegen das von KiB geplante Gedenken zusammengefunden. Zu ihnen zählt auch eine Gruppe, die das Emblem der israelischen Streitkräfte in ihrem Logo trägt. In dem Text dieses Bündnisses heißt es: »Die Absicherung des Geländes am 11./12. April übernehmen die Angestellten der Gedenkstätte aus unterschiedlichen Abteilungen gemeinsam mit der Security und mit Unterstützung der Polizei.«
Auf die Frage, woher diese Gruppen die bis dahin nicht öffentlich kommunizierten Informationen haben und ob es eine Kooperation bzw. Kontakte zwischen ihnen und der Gedenkstätte gebe, antwortete Lüttgenau, er kenne den Aufruf nur aus dem Internet und ihm sei nicht bekannt, dass Mitarbeiter der Gedenkstätte Teil des Bündnisses seien. Bei KiB geht man allerdings genau davon aus: Dort heißt es, es sei mindestens ein Gedenkstättenmitarbeiter namentlich bekannt, der in der lokalen proisraelischen Szene aktiv sei. Er habe auch im vergangenen Jahr auf dem Gelände und im Rahmen seiner Tätigkeit als Mitarbeiter einen Israel-Anstecker getragen. Die Gedenkstätte besteht pro forma zwar weiterhin darauf, dass israelische Fahnen, genau wie alle anderen Flaggen, die keine »Traditionsfahnen der Überlebenden« sind, auf dem Gelände »nicht gestattet« seien, aber das hält nicht nur die KiB-Initiative für unglaubwürdig. Auch das Anti-KiB-Bündnis berichtet freimütig, dass israelische Fahnen stets »geduldet« worden seien.
Gegen das von KiB geplante Gedenken mobilisiert derweil nicht nur das sich selbst vermutlich als »links« verstehende Bündnis – auch CDU, FDP, SPD und Grüne sowie israelische Lobbyorganisationen sind am Start. Am Goethe-Platz in Weimar sollen Stars der proisraelischen Szene wie Volker Beck (Deutsch-Israelische Gesellschaft), Karoline Preisler (FDP) und Sacha Stawski (Honestly Concerned) auftreten.
Während die Gedenkstätte und die breite proisraelische Front das als »Verlegung« bezeichnete faktische Verbot des KiB-Gedenkens am Glockenturm begrüßen und davon auszugehen scheinen, dass es vor Gericht Bestand haben wird, erklärte ein KiB-Sprecher gegenüber jW: »Wir sehen derzeit keinen Grund, von unserer Planung abzuweichen. Das Verbot ist skandalös, basiert auf rassistischen Zuschreibungen und kann vor einem ordentlichen Gericht nicht standhalten.« Bis jW-Redaktionsschluss lag noch keine gerichtliche Entscheidung vor.
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