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Aus: Ausgabe vom 08.04.2026, Seite 5 / Inland
Kommunale Finanzen

Ein Hilfspaketchen von Klingbeil

Finanzminister will verarmten Kommunen beispringen. Städte- und Gemeindebund hält Maßnahmen für »Tropfen auf den heißen Stein«
Von Ralf Wurzbacher
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Weil es an Mitteln fehlt, sehen zum Beispiel die Hallenbäder vielerorts so aus wie hier in Duisburg

Deutschlands Städte und Gemeinden sind chronisch pleite. 2025 türmte sich ihr Defizit auf knapp 32 Milliarden Euro, teilte am Dienstag das Statistische Bundesamt mit. Einem Plus bei den Einnahmen um 4,1 Prozent stand ein Ausgabenzuwachs von 5,6 Prozent gegenüber. In diesem Stil läuft das seit gefühlt einer halben Ewigkeit, in der Privatwirtschaft hätte man den Laden längst abgewickelt. Aber Kommunen sind keine Unternehmen, sie sind der Ort, an dem das System der öffentlichen Daseinsvorsorge erlebt wird.

Nur geht es in dieser Hinsicht zunehmend lebloser zu. Allerorten verschwinden Theater, Bibliotheken, Schwimmbäder und Jugendzentren von der Bildfläche, weil einfach das Geld zum Unterhalt beziehungsweise zur Sanierung fehlt. Die Handlungsfähigkeit vor Ort sei »akut gefährdet«, hatte zu Jahresanfang einmal mehr der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) gewarnt, »mit fatalen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland und die lokale Demokratie«.

Hat die Bundesregierung die Klagen nun also endlich erhört? Wie am Montag bekanntwurde, will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ein Hilfspaket schnüren. Die Rede ist von einer Milliarde Euro jährlich, befristet bis 2029. So steht es in einem Gesetzentwurf, über den zuerst das Magazin Politico berichtete. »Wir nehmen die finanzielle Lage der Kommunen ernst und setzen uns für handlungsfähige Kommunen und für Investitionen vor Ort ein«, ließ sich eine Sprecherin des Ministers zitieren. Hört, hört!

Tatsächlich hat die Initiative ein paar Haken. Beispielsweise soll das Geld nicht direkt bei den Stadtkämmerern landen, sondern den Umweg über die Bundesländer nehmen. Eine Tranche von 250 Millionen Euro ist demnach speziell für »finanzschwache Länder« vorgesehen, womit diese ihre Kommunen zu entlasten hätten. Allein gut 164 Millionen Euro wären laut Entwurf für Nordrhein-Westfalen drin, weitere rund 35 Millionen für Rheinland-Pfalz und 23 Millionen für Niedersachsen. Allerdings ist hinlänglich bekannt, wie leicht Bundesmittel in den Kassen der Landesfinanzminister versickern. Ob das Geld in Gänze wirklich dort ankäme, wo es soll, erscheint zumindest fraglich.

Skeptisch stimmt vor allem die Fülle – oder besser: Leere – der Finanzspritze. Allein die Altschulden der Kommunen in den »finanzschwachen Flächenländern« lagen Ende 2024 laut dem Gesetzentwurf bei 32 Milliarden Euro. Die hohe Zins- und Tilgungslast ist erdrückend, provoziert immer neue Kürzungen bis hin zur kompletten Kappung freiwilliger Leistungen und macht Lokalpolitik zur Notstandsverwaltung. Der Unmut über die resultierenden Missstände vor Ort spielt dazu noch rechten Kräften wie der AfD in die Karten. Und bei dieser Gemengelage will Klingbeil jetzt insgesamt gerade mal vier Milliarden Euro springen lassen.

Das sei »leider Gottes nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein«, befand am Dienstag DStGB-Pressesprecher Alexander Handschuh. Vor Abgabe einer offiziellen und ausführlichen Stellungnahme werde man sich Kingbeils Gesetzentwurf eingehend anschauen, erklärte er gegenüber jW. Soviel sei jedoch schon klar: »Das löst die Probleme nicht einmal im Ansatz.« So sehr man das »positive Signal« begrüße, »das reicht nicht.«

Sein Verband plädiert dagegen für eine grundlegend neue Lastenverteilung bei der Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben. Dabei sollten sich Bund, Länder und Kommunen zu je einem Drittel an den Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe sowie Hilfen zur Pflege beteiligen. Bisher bleiben die entsprechenden Kosten weitestgehend an den Städten und Gemeinden hängen, während insbesondere der Bund als Besteller der Leistungen fast nichts dazu beiträgt.

Und noch etwas an Klingbeils Plan wirft Fragen auf: Der geplante Anteil für die »finanzstarken Länder« fällt mit 400 Millionen Euro jährlich vergleichsweise üppig aus. Dabei würde sich der Zuschuss auf lediglich vier Geberländer – gemäß Länderfinanzausgleich – verteilen, also Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg.

Weitere 350 Millionen Euro sollen Ostdeutschland zugute kommen. Bestimmt ist die Summe für Zusatzrenten aus DDR-Zeiten für bestimmte Berufsgruppen wie Armee oder Volkspolizei. Bis dato übernehmen der Bund und die neuen Bundesländer diese Aufwendungen je zur Hälfte, künftig soll das Verhältnis 60 zu 40 Prozent betragen. »Damit werden die Haushalte der ostdeutschen Länder in den kommenden Jahren deutlich entlastet und damit deren finanzielle Spielräume verbessert«, heißt es in der Gesetzesvorlage. Was daraus wird, ist offen. Der Entwurf bedarf noch der Ressortabstimmung.

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