Weimers Sorgen
Erneut gibt es Kritik an Eingriffen von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer in die Entscheidung unabhängiger Jurys bei der Vergabe von Fördermitteln. »Damit höhlt er den Grundsatz der Staatsferne aus, der für die Kulturförderung in einer Demokratie überlebenswichtig ist«, sagte Sven Lehmann (Grüne), der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag. Solange die Kunstfreiheit im Grundgesetz gelte, habe sich der Kulturstaatsminister zurückzuhalten.
Hintergrund ist ein Bericht der Süddeutschen Zeitung, wonach Vertreter des Beauftragten für Kultur und Medien die Auswahl der Jury beim Hauptstadtkulturfonds in einem Fall revidiert haben. Dabei ging es demnach um die Förderung eines Übersetzungsprojekts palästinensischer Autoren. Dieses sei »zurückgestellt« worden.
Die Jury des Hauptstadtkulturfonds hatte sich ohne Nennung des Einzelfalls in einer Erklärung gegen »jede politische Einmischung in die Arbeit unabhängiger Fachjurys« gewandt. »Unabhängige Jurys sind in der öffentlichen Kulturförderung kein symbolisches Beiwerk, sondern ein institutioneller Schutz der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG«, heißt es darin. (dpa/jW)
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