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18.03.20264 Leserbriefe
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Rechtsauslegung
Wadephul zum Völkerrecht
Der Satz wird, das ergibt sich aus der Sache selbst, ohne juristische Konsequenzen bleiben, sagt aber eine Menge über das moralische und intellektuelle Mindset der amtierenden Regierung aus. Am Sonntag äußerte sich der Außenminister in der ARD-Sendung »Bericht aus Berlin« zum Iran: »Ein derartiges Unrechtsregime kann sich auf völkerrechtliche Grundsätze schlecht berufen.« Warum nicht? Woraus leitet Johann Wadephul diese Behauptung ab?
Unausgesprochen ist damit mehrerlei ausgesagt. Erstens: Wadephul nimmt sehr wohl an, dass der von den USA und Israel begonnene Krieg gegen den Iran völkerrechtswidrig ist. Das aber bleibt nach solcher Auffassung ohne weitere Bedeutung, weil zweitens der angegriffene Staat ein »derartiges Unrechtsregime« ist. Drittens kann hier die implizit zum Ausdruck kommende sehr spezielle Rechtsauffassung des Außenministers mit einer Frage konfrontiert werden: Ab welchem Grad von »derartig« ist denn ein Unrechtsregime eines, das sich nicht mehr auf das Völkerrecht berufen kann? Womit aber so oder so viertens verkannt wird, dass Völkerrecht die Angelegenheit zwischen den Staaten regelt, Angriffskriege verbietet und sich zu den Binnenverhältnissen eines Staates nur im Ausnahmefall verhält. Fünftens und entscheidend: Für Wadephul herrscht offenbar eine Art Zwei-Klassen-Völkerrecht mit einer Fall-zu-Fall-Gültigkeit. Doch Völkerrecht ist entweder universell oder es ist nicht.
Der doppelte Standard ist in der politischen Auseinandersetzung, in Kriegszeiten zumal, eine regelmäßig gebrauchte Masche. Bezogen auf das Völkerrecht kommen ihr zwei Momente entgegen: Seine strukturelle Schwäche und historische Veränderungen. Völkerrecht beschreibt einen Verhaltenskodex der Staaten gegeneinander. Es besitzt die »Form des Sollen« (Hegel), da es keinen globalen Gewaltmonopolisten, keine jederzeit verfügbare Exekutivgewalt zur gleichförmigen Durchsetzung völkerrechtlicher Grundsätze gibt.
Für einen kurzen historischen Zeitraum mochte es allerdings scheinen, dass die USA nach dem Wegfall der Sowjetunion als globalem Konkurrenten im Rahmen einer »regelbasierten Weltordnung« genau diesen Gewaltmonopolisten gaben. Der Imperialismus dieser Ära, die rund ein Vierteljahrhundert währte, präsentierte sich völkerrechtskonform und menschenrechtsfreundlich. Westen war Fortschritt und Humanität, wer sich dem verweigerte, durfte angegriffen werden. Doch diese Zeiten sind vorbei.
Die Berufung aufs Völkerrecht erscheint unter diesen Umständen beliebig. Der Völkerrechtsdadaismus eines Wadephul ist aber ein Hinweis darauf, dass solcherlei internationale Normen auch für die deutsche Außenpolitik nur noch eingeschränkt gelten sollen. Deren »normativer Überschuss« ist zum Problem geworden, findet auch der Kanzler. Deutschland, das sagte wiederum der heutige Vizekanzler bereits vor knapp vier Jahren, müsse »den Anspruch einer Führungsmacht haben«. Im Zweifel auch gegen das Völkerrecht.
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Onlineabonnent*in Ulf G. aus Hannover 19. März 2026 um 11:17 UhrWenn die Niederschlagung eines Aufstandes gegen eine verfassungsgemäße Regierung 3.000 Tote zur Folge hat, dann soll also das betreffende Land (der Iran) vorgeblich den Schutz des völkerrechtlichen Aggressionsverbots verlieren. Wenn hingegen die Niederschlagung eines Aufstandes gegen eine verfassungswidrige Putschregierung 14.000 Tote zur Folge hat, dann behält das betreffende Land (die Ukraine) vorgeblich den Schutz des völkerrechtlichen Aggressionsverbots. Insbesondere behält ein Land den Schutz des völkerrechtlichen Aggressionsverbots, wenn die Niederschlagung eines Aufstandes gegen eine Gewaltherrschaft über völkerrechtswidrig besetzte Gebiete (Palästina) 70.000 Tote zur Folge hat. Die Doppelmoral des Westens ist mal wieder mit Händen zu greifen. Selbst wenn man die Opferzahl Anfang Januar im Iran mit der beleglos angeführten Propagandazahl von 30.000 beziffert, käme sie im Verhältnis zur Zahl der Gesamtbevölkerung der Zahl von 14.000 Toten 2014/2015 in der Ukraine gleich. Zweistellige Todeszahlen durch Polizeigewalt der rechtmäßigen Janukowitsch-Regierung rechtfertigten angeblich den blutigen Maidan-Putsch. Fünfstellige Todeszahlen infolge der Gewalt der Maidan-Putsch-Regierung rechtfertigen hingegen keinerlei Gegenputsch?! Die Opfer sind halt selber schuld, wenn sie auf der aus westlicher Sicht geopolitisch falschen Seite stehen. Am 9.März hatte Merz gesagt, dass Israel und die USA ihre »Verteidigung« fortsetzen müssten, solange der Iran angreife. Das klingt wie eine Täter-Opfer-Umkehr. Dieser westliche Stil nötigt wieder und wieder dazu, auch die westlichen Narrative zum Ukrainekrieg in Frage zu stellen.
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Onlineabonnent*in Torsten Andreas S. aus Berlin 19. März 2026 um 14:17 UhrEin Land kann kein Recht oder Verbot verlieren. Es ist Landfläche, also kein See oder Meer. Was zum Aufstand in Iran erklärt wurde, war wohl kaum die Protestation der Pachlavi-Gefolgsleute. Zweitens: Das Regime feuerte auf Zivilisten, also ist es ein Regime. Drittens: Niemand hat von außen in Iran Einfluss ausgeübt. Wie auch nicht in der Ukraine (Frau Nuland: 5,5 Milliarden US-Dollar), in Georgien (seit Trump eine samtene Opposition) und aktuell gegen Nicaragua, Venezuela, Cuba, Nigeria, die EU-Staaten. – Es muss was dran sein, dass von einem mächtigsten Mann der Welt gesprochen wird, der selbst seit Jahrzehnten weiß, dass er verachtet wird. Wie gut, dass es ihm niemand verrät.
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Reinhard Hopp aus Berlin 18. März 2026 um 15:11 UhrStatt Völkerrecht wütet das Faustrecht erbarmungslos rund um den Globus. Was meint denn unser einstiges von »westlichen Werten geleitetes« Außenmaskottchen zu den gegenwärtigen »regelbasierten« Völkermorden? Ist sie doch plötzlich medial so stumm und non-präsent geworden.
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Istvan Hidy aus Stuttgart 18. März 2026 um 08:43 UhrIch sage das gleich vorweg: Ich bin Atheist, kein Schiit, kein Freund religiöser Diktaturen und ganz sicher kein Fan der iranischen Theokratie. Aber genau deshalb fasziniert mich die neue außenpolitische Rechtsphilosophie aus Berlin – sie ist nämlich eine echte Innovation. Außenminister Wadephul hat offenbar eine revolutionäre Idee: Völkerrecht gilt – aber nur für die Richtigen! Für die Falschen gilt es eher … dekorativ. So eine Art juristische Tischdecke: sieht schön aus, aber wenn’s ernst wird, räumt man sie halt weg. Die Logik dahinter scheint zu sein: Wenn ein Staat ein »Unrechtsregime« ist, kann er sich nicht auf Völkerrecht berufen. Das ist ungefähr so, als würde man im Strafrecht sagen: »Der Angeklagte ist ein ziemlich unangenehmer Typ, deshalb verzichten wir heute mal auf das Gesetzbuch. Wir regeln das spontan.« Man könnte das Konzept auch ausweiten. Zum Beispiel im Straßenverkehr: »Sie sind politisch fragwürdig? Dann gilt für Sie leider keine Straßenverkehrsordnung. Wir fahren einfach über Sie drüber – regelbasiert natürlich.« Der eigentliche Clou am Völkerrecht ist ja gerade, dass es auch für Staaten gilt, deren Regierung man verachtet. Genau dafür wurde es erfunden. Wenn Recht nur noch für moralisch genehme Akteure gilt, dann ist das kein Recht mehr – dann ist das ein geopolitisches Belohnungssystem. Und das wirkt ungefähr so glaubwürdig wie ein Schiedsrichter, der vor dem Spiel erklärt: »Die Regeln gelten selbstverständlich für alle. Außer für meine Freunde. Und für meine Freunde gelten sie besonders dann nicht, wenn sie gerade foulen.« Aber vielleicht verstehe ich das auch falsch. Vielleicht ist das einfach die modernisierte Version der »regelbasierten Ordnung«: Die Regeln sind fest – nur ihre Anwendung ist flexibel. Sehr flexibel. Elastisch wie ein Gummiband. Besonders dann, wenn Bomben fliegen. Man muss der Bundesregierung lassen: Juristisch ist das zwar fragwürdig. Aber kabarettistisch ist es großes Kino.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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