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Obdachloser ermordet: Urteil rechtskräftig

Karlsruhe. Anderthalb Jahre nach dem Mord an einem obdachlosen Mann am Leipziger Hauptbahnhof ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte auch die verhängte Sicherungsverwahrung gegen den Täter, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Leipziger Landgericht hatte ihn wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass der vorbestrafte Täter seine Aggression an dem Opfer ausleben wollte, das er nicht mehr als Menschen, sondern nur noch als Objekt sah. Er habe sich so abreagieren wollen. Die Tat wurde als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.10.2025, Seite 4, Inland

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