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Paketbotenschutzgesetz verlängert

Berlin. Der Bundestag hat die Geltungsdauer eines Gesetzes verlängert, das Paketboten sozial absichern soll. Die Regelung, die ohne den Parlamentsbeschluss zum Jahresende ausgelaufen wäre, sieht die sogenannte Nachunternehmerhaftung vor. Damit werden Versandhändler zur Rechenschaft gezogen, wenn ihre Subunternehmer keine Sozialbeiträge bezahlen. Das Gesetz war im Jahr 2019 in Kraft getreten, weil viele Paketzusteller bei solchen Subunternehmern angestellt sind. Nach Einschätzung des SPD-Abgeordneten Jan Dieren hat sich die Regelung bewährt: »Seitdem schicken große Unternehmen nämlich deutlich häufiger ihre eigenen Leute.« (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.10.2025, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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