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Pop

Er darf das

Der kanadische Rapper Drake (38) ist mit einer Diffamierungsklage gegen seinen eigenen Musikverlag UMG wegen eines Lieds seines US-Musikerkollegen Kendrick Lamar (38) gescheitert. Das Gericht befand zwar, dass Lamar im Song »Not Like Us« Drake explizit als pädophil bezeichnet, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, die auf der Plattform Bluesky gepostet wurden. Dies sei aber keine anfechtbare Meinungsäußerung, befand Richterin Jeannette Vargas und wies die Klage ab. Die Zeilen seien im Kontext einer Fehde beider Rapper mit »hitziger Rhetorik, Anschuldigungen und gewalttätiger Bildsprache« gefallen. Das Duell der beiden Rap-Stars ging im Frühjahr 2024 los und fand seinen Ausdruck in sogenannten Diss-Tracks, darunter auch der mit fünf Grammys ausgezeichnete Song »Not Like Us«. Vargas sprach vom »vielleicht unrühmlichsten Rap-Battle in der Geschichte des Genres«. Drake hat nicht gegen Lamar geklagt, sondern gegen den Musikverlag der beiden, UMG. Drake warf UMG den Gerichtsdokumenten zufolge vor, den Lamar-Song mit Absicht und dem Wissen veröffentlicht zu haben, dass Lamar ihm darin unterstellt, sexuelle Beziehungen mit Minderjährigen zu haben. Diese Anspielungen wies Drake stets zurück. Mit dem Superhit entschied der US-Rapper Lamar nach Meinung vieler Fans die Fehde mit dem gleichaltrigen Drake für sich. Für UMG ist die Gerichtsentscheidung ein »großer Erfolg«, wie der US-Sender CNN schreibt. »Von Anfang an war diese Klage ein Affront gegen alle Künstler und ihren kreativen Ausdruck und hätte niemals vor Gericht kommen dürfen«, zitierte der Sender einen Sprecher des Labels. Für Drake erklärte ein Sprecher bei CNN: »Wir beabsichtigen, gegen das heutige Urteil Berufung einzulegen, und wir freuen uns darauf, dass das Berufungsgericht es überprüfen wird.« (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.10.2025, Seite 10, Feuilleton

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