Gauguin darf bleiben
Ein aus jüdischem Besitz erworbenes Bild von Paul Gauguin darf weiter in der Schweizer Kunstsammlung Bührle bleiben. Die Sammlung habe sich mit den Rechtsnachfolgerinnen der einstigen Besitzer auf einen Vergleich geeinigt, teilt die Stiftung Sammlung E. G. Bührle mit. Über die Einzelheiten sei Stillschweigen vereinbart worden. Es ging um den Verdacht, dass der Waffenfabrikant Emil Bührle das Gemälde »La route montante« 1937 womöglich unter Wert erworben hatte. Er hatte es über einen Kunsthändler von Richard Semmel gekauft, einem einst wohlhabenden deutschen Unternehmer und Kunstsammler. Semmel war 1933 aus Deutschland geflohen und musste womöglich schnell verkaufen, um seine Flucht in die USA zu finanzieren. Die Schweizer bezeichnen das als »Fluchtgut«, im Gegensatz zu »Raubgut«, das jüdischen Besitzern gestohlen wurde. Semmel war 1950 ohne Nachwuchs verarmt in den USA gestorben. Er hatte aber eine Freundin der Familie, die ihn zuletzt gepflegt hatte, als Erbin eingesetzt: Grete Gross. Mit ihren Enkelinnen schloss die Stiftung den Vergleich. Rund 170 Werke aus der Sammlung Bührle sind seit 2021 im Kunsthaus in Zürich in eigenen Räumen zu sehen. Darunter ist auch dieses Gauguin-Werk. Bei der Eröffnung der Bührle-Räume meinten viele Kritiker, die Geschichte der Sammlung und der Umgang mit Werken jüdischer Vorbesitzer sei nicht genügend beleuchtet worden. Die Stiftung und das Kunsthaus haben die Präsentation daraufhin geändert und liefern nun zu vielen Gemälden umfangreichen Kontext. Die Stiftung kündigte an, mit den Erben oder Rechtsnachfolgern früherer Eigentümer von fünf Werken Lösungen zu suchen. (dpa/jW)
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