Klette künftig ohne Bleiweste
Verden. Im Prozess gegen das mutmaßliche Exmitglied der aufgelösten Roten Armee Fraktion (RAF), Daniela Klette, erzielte die Verteidigung einen Zwischenerfolg. Klette muss bei Transporten außerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) Vechta fortan keine bleibeschwerte ballistische Schutzweste mehr tragen. Die Entscheidung hat der Vorsitzende Richter am Mittwoch im Landgericht Verden verlesen. Die 66jährige musste seit Beginn des Prozesses am 25. März dieses Jahres auf Anordnung der JVA eine solche Weste tragen. Monatelang haben sie und ihre Anwälte auf dadurch verursachte anhaltende Kopf- und Nackenschmerzen hingewiesen. Die Gefängnisleitung begründete die Anordnung damit, dass Klette auf den Transporten erschossen oder durch ein Sprengstoffattentat schwer verletzt werden könnte. Am 3. Juni konnten sich alle Prozessbeteiligten von dem Tragegewicht der Weste überzeugen. Sie empfanden diese als schwer, belastend und unbequem. Einzig die Staatsanwältin schätzte die Belastung als nicht schwerwiegend ein. Die Richter stellten in ihrem Beschluss ferner fest, dass »der Angeklagten, die über einen schlanken Körperbau verfügt«, durch die Hand- und Fußfesseln »während des Transportes« geschadet werde. Klette könne ihre Sitzhaltung auf den zuletzt rund einstündigen Fahrten nicht ändern.Ariane Müller
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