NRW: Polizist nach Rückenschuss freigesprochen
Düsseldorf. Das Düsseldorfer Landgericht hat einen Polizisten freigesprochen, der einem offenbar psychisch erkrankten Obdachlosen 2024 in den Rücken geschossen hatte. Die Schüsse seien nicht verhältnismäßig gewesen. Aber der Beamte habe unter dem Eindruck einer »hochdynamischen Situation« eine »Fehleinschätzung« getroffen. Der Angeschossene überlebte dank Notoperation. Der Staatsanwalt hatte elf Monate Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt gefordert. Der Spurenlage zufolge hatte sich der damals 32jährige bereits sechs bis sieben Meter entfernt, als ihn die Kugel von hinten traf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)
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