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Bayern: Gericht bestätigt Polizeigesetz

München. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Kernpunkt des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes bestätigt – mit Einschränkungen. Die Entscheidung folgt einem jahrelangen Rechtsstreit nach einer Klage von Bündnis 90/Die Grünen und SPD sowie einer Popularklage von knapp zwei Dutzend Antragstellern. Kernfrage war, ob eine sogenannte drohende Gefahr ausreicht, um der Polizei weitreichendere Befugnisse zu geben. Das Gericht entschied, dass die Generalklausel für Fälle einer »drohenden Gefahr« insgesamt der Verfassung entspreche – allerdings nur »in einer bestimmten Auslegung«. Das Gericht nannte drei dementsprechende Maßgaben. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.03.2025, Seite 2, Inland

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