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Arbeitsrechtler: Regeln für Leiharbeit verschärft
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat nach Einschätzung des Bonner Arbeitsrechtlers Gregor Thüsing die Regeln für Konzerne bei der »Arbeitnehmerüberlassung« verschärft. Nach seiner Einschätzung wird dabei die gängige Praxis, dass Beschäftigte von einem in ein anderes Konzernunternehmen auch für längere Zeiträume abgeordnet werden, erschwert. »Schnell stellt sich jetzt die Frage, ist es Arbeitnehmerüberlassung«, sagte Thüsing laut dpa am Sonntag. Das Gesetz beschränkt unter anderem die Entleihzeit auf 18 Monate. Thüsing bezog sich auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, mit der das sogenannte Konzernprivileg im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz enger ausgelegt werde als bisher (9 AZR 13/24). (dpa/jW)
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