-
29.11.2024
- → Inland
Russischer Botschafter einbestellt
Berlin. Wegen der Ausweisung zweier ARD-Mitarbeiter aus Moskau hat das Auswärtige Amt am Donnerstag den russischen Botschafter einbestellt. Die Ausweisung sei »inakzeptabel« und die Begründung »gelogen«, sagte Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) in Berlin. Es sei »schlicht falsch, dass wir in Deutschland oder in Europa eine Einschränkung der Pressefreiheit haben«, sagte sie. Tatsache ist allerdings, dass das zuständige Landesamt für Einwanderung des Landes Berlin fünf Mitarbeitern mehrerer russischer Medien Aufenthaltserlaubnisse versagt hat. Baerbock erklärte, dass dies ein rechtsstaatliches Verfahren sei und dagegen Rechtsmittel eingelegt werden könnten. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!