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Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkvertrag

Karlsruhe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin eingelegt. Das oberste deutsche Gericht bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe den Eingang einer entsprechenden Beschwerde. Der Sender sieht die im Grundgesetz geschützte Rundfunkfreiheit durch Regelungen des seit Dezember 2023 gültigen Vertrags verletzt. So etwa die Bestimmung, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, oder die 60minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jedes Landes. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.11.2024, Seite 2, Inland

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