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Gesetz in Kraft gegen »Gehsteigbelästigung«

Berlin. Schwangere werden vor Beratungsstellen und Kliniken nun besser vor sogenannten Gehsteigbelästigungen geschützt. Die diesbezügliche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes trat am Mittwoch in Kraft, wie das Bundesfamilienministerium in Berlin mitteilte. Das neue Gesetz verbietet es, Schwangeren »entgegen ihrem erkennbaren Willen« die eigene Meinung zur Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit »unwahren Tatsachenbehauptungen« zu beeinflussen. Die Beschränkungen gelten »für wahrnehmbare Verhaltensweisen« in einem Bereich von 100 Metern um entsprechende Einrichtungen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.11.2024, Seite 15, Feminismus

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