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Bundesgerichtshof: Urteil zu K.-o.-Tropfen

Karlsruhe. K.-o.-Tropfen seien kein gefährliches Werkzeug im Sinn des Strafgesetzbuchs, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die Strafe für einen mutmaßlichen Sexualstraftäter muss nun neu verhandelt werden – sie könnte aber am Ende auch höher ausfallen. Das Landgericht Dresden hatte K.-o.-Tropfen als gefährliches Werkzeug eingestuft. In solchen Fällen kann eine höhere Strafe verhängt werden. Flüssigkeiten könnten aber kein Werkzeug sein, erklärte der BGH. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.11.2024, Seite 15, Feminismus

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