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EU-Klage gegen BRD wegen Steuerprivilegien

Brüssel. Die EU-Kommission verklagt die Bundesrepublik wegen einer mutmaßlich diskriminierenden Steuerregelung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Über den Sachverhalt seien seit 2019 Gespräche mit der BRD geführt, deren Bemühungen um eine Lösung aber nicht ausreichend angegangen worden, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Hierzulande erhalten Unternehmen einen Steueraufschub für Gewinne aus Immobilienverkäufen, wenn die Immobilie einer Betriebsstätte in der BRD zugeordnet werden kann und die Erlöse weiter investiert werden. BRD-Unternehmen erhalten ihn, auch wenn sie hierzulande kein Gewerbe ausüben. Unternehmen aus anderen EU-Staaten erhalten dagegen nur, kann ihnen eine Betriebsstätte in der BRD zugeordnet werden. Die Kommission sieht das als Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.11.2024, Seite 1, Inland

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