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Frau wegen Palästina-Losung verurteilt

Berlin. Die Staatsschutzkammer des Berliner Landgerichts I hat am Freitag eine Frau wegen der Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen in zwei Fällen und wegen Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Die 42jährige hat nach Ansicht des Gerichts die Losung »From the river to the sea: Palestine will be free« in zwei Fällen auf ihrem Instagram-Profil benutzt. Die Kammer entschied damit, dass es sich »bei der genannten Parole um ein Kennzeichen der Terrororganisation Hamas im Sinne von § 86a Abs. 2 StGB handelt«, wie in der Mitteilung des Gerichts betont wurde. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.11.2024, Seite 2, Inland

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