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NRW: Gericht verbietet Palästina-Parole

Münster. Das Verwaltungsgericht Münster hat das Verbot der Parole »Vom Fluss bis zum Meer« im Zusammenhang mit einer für den 7. Oktober geplanten palästinasolidarischen Demonstration bestätigt. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung hervor. Damit hat das Gericht den Eilantrag des Veranstalters abgelehnt. Dieser hatte darauf verwiesen, dass Gerichte mehrfach die Zulässigkeit des Ausrufes bestätigt hätten. Am 7. Oktober 2023 hatten die Hamas und andere bewaffnete Gruppen aus dem Gazastreifen heraus Stellungen der israelischen Besatzungsmacht sowie von Zivilisten bewohnte Gebiete angegriffen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.10.2024, Seite 2, Inland

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