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Bundesrat für Entwurf zur Massenüberwachung

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag einen Gesetzentwurf der hessischen CDU-SPD-Regierung beschlossen, der die Einführung der »Vorratsdatenspeicherung« unter dem neuen Namen »Mindestspeicherung von IP-Adressen« vorsieht. Diese soll offiziell zur Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen, wird von Datenschützern aber seit Jahren als schwerwiegender Grundrechtseingriff und Form anlassloser Massenüberwachung kritisiert. Der Entwurf sieht eine Pflicht zum Speichern von IP-Adressen und den Portnummern von Internetanschlüssen bei den Providern vor. Die bisher existierenden deutschen Regelungen zur anlasslosen »Vorratsdatenspeicherung« sind laut Europäischem Gerichtshof, Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht nicht mit EU-Recht vereinbar. Der Gesetzentwurf wird über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.09.2024, Seite 1, Inland

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