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AfD unterliegt mit Beschwerde vor OVG

Münster. Nach seinem Urteil zur Rechtmäßigkeit der geheimdienstlichen Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) auch nach einer Prüfung keine Revision zugelassen. Der zuständige Senat wies eine Beschwerde der AfD gegen die Nichtzulassung der Revision am Montag ab, wie das Gericht in Münster mitteilte. Nun soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der Sache entscheiden. Das OVG erlaubte nach seinem Urteil im Mai die Einstufung der AfD als »rechtsextremistischen Verdachtsfall«, weshalb das Bundesamt für Verfassungsschutz den Bundesverband der Partei mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln, wie etwa »Spitzeln«, beobachten darf. Auch in zwei weiteren Verfahren wurden die Nichtzulassungsbeschwerden abgelehnt. Dabei ging es um die Einstufung der »Jungen Alternative« und des inzwischen offiziell aufgelösten »Flügels« als Verdachtsfall bzw. auch als »gesichert extremistische Bestrebung«. Auch ließ das OVG Revisionen nicht zu. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.09.2024, Seite 15, Antifaschismus

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