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Genossenschaft

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Foto: Grafik: Thomas J. Richter
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Werden Sie Mitherausgeberin oder Mitherausgeber der jungen Welt: Genossin oder Genosse in der LPG junge Welt eG kann jede natürliche Person werden (juristische auch, die müssen dann aber eine natürliche als Vertreterin oder Vertreter benennen). Dazu bestätigt man, die Satzung der Genossenschaft zur Kenntnis genommen zu haben und stellt einen Aufnahmeantrag, den Sie im Internet finden können. Mitglied wird, wer mindestens einen Anteil (zu 500 Euro) zeichnet, jedes Mitglied kann maximal 50 Anteile erwerben. Sie sind bereits Mitglied? Auch zusätzliche Anteile helfen.

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jungewelt.de/lpg

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.05.2024, Seite 16, Aktion

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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