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Umgeräumt
Wenn Sie, liebe Leserinnen und Leser, an diesem Freitag die junge Welt aufschlagen und ausnahmsweise schon an einem Wochentag eine Wochenendbeilage vorfinden, dann werden Sie feststellen, dass wir dort etwas umgeräumt haben. Selbstverständlich wollen wir nicht auf das Wochenendgespräch verzichten, nicht auf die 14tägliche Fotoreportage, nicht auf die längeren Texte in der Rubrik »XYZ« oder die literarischen »ABC-Waffen«, den »Schwarzen Kanal« oder die »Drucksachen«. Sie finden diese Artikel ab sofort nur auf anderen Seiten. DJs nennen so etwas einen Remix. Für die Titelseite der Beilage wagen wir einen grafischen Neustart. Hier wollen wir besondere Grafiken, besondere Fotos oder auch Plakate abbilden – Anlässe können »Feiertage« wie der »Einheiztag« oder auch historische Ereignisse sein. Neu ist die einseitige Textreportage auf der Seite 3 der Wochenendbeilage, auf der wir Ihnen spannende Reportagen aus dem In- und Ausland bieten wollen. Ach ja, das Wichtigste zum Schluss: Die kulinarische Kolumne »Qualle Hawaii« und das Wochenendrätsel bleiben, wo sie sind. (mis)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
