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EU verschärft Strafen bei Gewalt an Frauen

Brüssel. Genitalverstümmelungen oder Zwangsehen stehen künftig EU-weit unter Strafe. Das sieht ein neues Gesetz vor, das die Mitgliedstaaten am Dienstag in Brüssel abschließend billigten. Daneben werden künftig auch Stalking und das Weiterverbreiten intimer Aufnahmen gegen den Willen Betroffener europaweit geahndet. Je nach Delikt drohen Haftstrafen von mindestens ein bis fünf Jahren. Vergewaltigungen sind von der Richtlinie nicht erfasst.

Frauenrechtlerinnen hatten sich im Kampf gegen Vergewaltigungen dafür eingesetzt, das Prinzip »Nur Ja heißt Ja« zur Regel zu machen. Unter anderem in Schweden und Spanien gilt dies bereits: Frauen müssen Sex ausdrücklich zustimmen, damit er als einvernehmlich gilt. Deutschland und Frankreich argumentierten jedoch, dies gehe über EU-Kompetenzen hinaus und das Gesetz wäre damit vor EU-Gerichten angreifbar. In der BRD gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip »Nein heißt Nein«. Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Frauen den Sex deutlich ablehnen, auch durch Gesten.

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Das neue EU-Gesetz tritt in Kürze mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Danach haben die Mitgliedsländer noch drei Jahre Zeit, die Regeln national umzusetzen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.05.2024, Seite 15, Feminismus

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