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Einbruch ins Grüne Gewölbe

Letztes Mittel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil zum Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden 2019 verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig, wie der BGH am Freitag mitteilte. Fünf junge Männer waren im Mai 2023 vom Landgericht Dresden zu Haftstrafen von vier Jahren und vier Monaten bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.04.2024, Seite 10, Feuilleton

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