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Eckpunkte für Vereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz

Bonn. Bei der geplanten Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz ist laut der Stadt Bonn ein Zwischenziel erreicht worden. Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie Bonn und die Landkreise Rhein-Sieg, Ahrweiler und Neuwied hätten gemeinsam entsprechende Eckpunkte erarbeitet. Der Inhalt solle Ende der Woche vorgestellt werden, teilte die Stadt am Dienstag mit. Das Bonn-Berlin-Gesetz sollte nach dem Anschluss der DDR die Aufteilung der Bundesministerien zwischen den beiden Städten regeln. Der »größte Teil der Arbeitsplätze« sollte in Bonn bleiben. Tatsächlich gab es eine starke Sogwirkung nach Berlin. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.04.2024, Seite 2, Inland

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