-
06.04.2024
- → Inland
Klette: Weiter verschärfte Haftbedingungen
Verden. Das mutmaßliche ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette bleibt im Gefängnis streng abgeschieden von anderen Gefangenen. Auch die Videoaufzeichnung im Haftraum sei zulässig, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Verden am Freitag zu einer entsprechenden Entscheidung eines Ermittlungsrichters vom Vortag. Klette, die Ende Februar in Berlin festgenommen wurde, sei in der JVA Vechta zwar von anderen Häftlingen getrennt, aber nicht isoliert. Gründe für die Entscheidung nannte er nicht. Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums sagte, die JVA sei zu dem Ergebnis gekommen, dass erhöhte Fluchtgefahr bestehe. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!