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Wahl: AfD-Politiker scheitern vor Gericht
Lüneburg. Der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl im Kreis Lüneburg ausgeschlossene AfD-Politiker Stephan Bothe ist mit einem Eilantrag auf Zulassung vor Gericht gescheitert. Entscheidungen der zuständigen Gremien könnten nur durch nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden, teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Montag abend mit. Vizelandeschef Bothe ist einer von mehreren AfD-Kandidaten, die von den zuständigen Wahlausschüssen von einer Kandidatur ausgeschlossen wurden, darunter auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, der im Kreis Friesland antreten wollte. Einen von Sichert eingereichten Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Oldenburg am Montag ab (AFP/jW)
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