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»Combat 18«: Anklage gegen vier Tatverdächtige

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Anführer der verbotenen Neonazigruppe »Combat 18 Deutschland« erhoben. Diese sollen gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen haben, wie die Behörde in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte, indem sie den organisatorischen Zusammenhalt der bereits 2020 verbotenen Gruppierung aufrechterhalten hatten. Die vier nun angeschuldigten Männer waren zusammen mit 17 anderen mutmaßlichen Mitgliedern im ­April 2022 bei einer bundesweiten Razzia gegen Neonazinetzwerke aufgeflogen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.04.2024, Seite 2, Inland

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