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14.03.2024
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Ethisch verpflichtet
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und das Bayerische Nationalmuseum haben Naziraubkunst an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben. Ein Gemälde von Hans Wertinger und zwei Nürnberger Skulpturen aus dem 16. Jahrhundert gingen an die Erben des Berliner Bankiers und Unternehmers Jakob Goldschmidt (1882–1955), wie die Pinakotheken und das Nationalmuseum in München am Mittwoch mitteilten. Das Gemälde war den Angaben zufolge 1953 aus zuletzt ehemaligem Nazikunstbesitz an die Staatsgemäldesammlungen gegangen.
Die Skulpturen waren im selben Jahr vom Nationalmuseum im Tausch gegen eine Pietà aus dem 14. Jahrhundert von einem Schweizer Rüstungsfabrikanten erworben worden. Der jüdische Bankier Goldschmidt, der in der Weimarer Republik laut Staatsgemäldesammlungen als »Mittelpunkt der Finanzwelt« gegolten habe, hatte seit dem Ersten Weltkrieg in großem Umfang Kunst gesammelt und damit sein Landhaus in Potsdam und seine Stadtvilla in Berlin ausgestattet. Nachdem die Nazis ihn für die Bankenkrise infolge der Weltwirtschaftskrise mitverantwortlich gemacht hatten, musste Goldschmidt im April 1933 in die Schweiz emigrieren, 1936 floh er von dort nach New York. Nur Teile seiner Kunstsammlung konnte er ins Ausland retten.
Der Rest der Sammlung blieb in Deutschland und wurde dort insbesondere in zwei Auktionen 1936 und 1938 versteigert. Das nun zurückgegebene Gemälde von Hans Wertinger ging damals an Julius Streicher, Gauleiter für Mittelfranken. US-Streitkräfte fanden es zusammen mit weiteren Kunstwerken im Haus von Streichers Bruder Max in Deggendorf und brachten es im Oktober 1946 zum Central Collecting Point nach München. Die Skulpturen waren über mehrere Stationen bei dem Schweizer Fabrikanten gelandet. »Die Ergebnisse der Provenienzforschung sind eindeutig: Jakob Goldschmidt wurde in der NS-Zeit zu Unrecht verfolgt und durch den NS-Staat um sein Vermögen gebracht«, sagte Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU). »Die Rückführung eines Gemäldes von Hans Wertinger sowie zweier Skulpturen aus dem 16. Jahrhundert an die rechtmäßigen Erbinnen und Erben ist uns daher mehr als eine Selbstverständlichkeit, es ist unsere ethische Verpflichtung.« (dpa/jW)
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