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Kircheneinrichtungen von Gebühren befreit

Frankfurt am Main. Sämtliche Stellen, die zur evangelischen Kirche gehören, müssen einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zufolge keine Gerichtsgebühren zahlen. Sie sind gesetzlich davon befreit, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Richter gaben damit einem hessischen evangelischen Regionalverband recht. Dieser hatte sich gegen einen Bescheid in Höhe von 140 Euro für eine Verfahrensgebühr gewandt. Die Richter entschieden, dass sich der Regionalverband auf eine gesetzliche Gebührenbefreiung berufen könne. Diese Befreiung umfasse die gesamte Kirche, wenn diese öffentlich-rechtlich ausgestattet sei und auftrete. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.01.2024, Seite 4, Inland

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