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Streikverbot für Lehrer rechtmäßig

Strasbourg. Das Streikverbot für verbeamtete Lehrer in der BRD ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt worden. Die BRD habe das Recht auf Vereinigungsfreiheit nicht verletzt, teilten die Richter am Donnerstag mit. Ein allgemeines Streikverbot für alle Beamten werfe zwar menschenrechtliche Fragen auf, es gebe aber genügend andere Möglichkeiten für Beamte und Gewerkschaften, wirksam für berufliche Interessen einzutreten. Geklagt hatten drei Lehrerinnen und ein Lehrer, die 2009 und 2010 für bessere Arbeitsbedingungen in den Ausstand getreten waren. Da sie verbeamtet waren, hätten sie ihre Arbeit nicht niederlegen dürfen. Deswegen wurden Disziplinarmaßnahmen gegen sie verhängt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnete das Urteil als »enttäuschende Entscheidung«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.12.2023, Seite 1, Inland

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