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EU-Holzhandelsverordnung

»Gorch Fock«-Sanierung: Umweltverband scheitert mit Klage

Foto: Lars Penning/dpa

Köln. Ein Umweltverband hat keinen Anspruch auf die behördliche Feststellung, dass bestimmte Holzimporte unter Verstoß gegen die EU-Holzhandelsverordnung auf dem Binnenmarkt in den Verkehr gebracht worden sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag entschieden. In dem Verfahren ging es um Teakholzlieferungen aus Myanmar, die teilweise bei der Sanierung des Segelschulschiffs »Gorch Fock« der deutschen Bundeswehr verwendet wurden.

Die für die Überwachung der Vorgaben der EU-Holzhandelsverordnung zuständige Bundesanstalt und Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hatte demnach im Jahr 2018 gegenüber einem deutschen Holzimporteur eine Verwarnung ausgesprochen. Grund war, dass dieser zu bestimmten Teakholzimporten aus Myanmar keine ausreichenden Nachweise über die Legalität des Holzeinschlags vorlegen konnte.

Von der Verhängung eines Bußgelds sah die BLE ab, weil der Importeur laut Gericht zwar keine ausreichenden, aber doch umfangreiche Unterlagen vorlegte. Zudem sei er im Prüfverfahren sehr kooperativ und bemüht gewesen, Unklarheiten zu beseitigen. Es sei ihm nur fahrlässiges Handeln vorzuwerfen.

Ein Umweltverband beantragte daraufhin bei der BLE die förmliche Feststellung von Verstößen gegen das in der EU-Holzhandelsverordnung statuierte Verbot des Inverkehrbringens illegal eingeschlagenen Holzes. Die Behörde lehnte dies allerdings ab, weshalb der Umweltverband dann vor dem Verwaltungsgericht Köln klagte.

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Das Gericht wies die Klage ab. Für die beantragte Feststellung bedürfte es einer gesetzlichen Grundlage, weil sie in Rechte des Importeurs eingreifen würde, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Eine solche Ermächtigungsgrundlage finde sich aber weder in der EU-Holzhandelsverordnung noch im nationalen Recht.

Auch der weitere Klageantrag, die BLE zu Ermittlungen zum Verbleib sämtlicher betroffener Teakholzimporte zu verpflichten, hatte demnach keinen Erfolg. Die Behörde sei zwar verpflichtet, den Holzhandel zu überprüfen. Dieser Verpflichtung sei sie aber mit den Kontrollen, die 2018 schließlich zu der Verwarnung des Importeurs geführt hatten, nachgekommen. Es gebe keinen belastbaren Anhaltspunkt dafür, sie zu weiteren Ermittlungen zu verpflichten.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beantragt werden. Darüber müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Die »Gorch Fock« ist das Segelschulschiff der deutschen Marine und dient der Offiziersausbildung. Ende 2015 wurden bei Überprüfungen des 1959 in Dienst gestellten Seglers schwere Schäden festgestellt, die eine aufwändige Sanierung erforderten. Die Generalüberholung des traditionsreichen Schiffs sorgte vor allem wegen drastischer Kostensteigerungen für Wirbel. Ursprünglich waren zehn Millionen Euro vereinbart worden, am Ende stiegen die Kosten auf 135 Millionen Euro. Zudem ermittelte die Justiz wegen Korruptions- und Untreueverdachts. Auch zogen Umweltschützer wegen des mutmaßlich verbauten Tropenholzes vor das Bundesverfassungsgericht. (AFP/jW)

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Erschienen am 17.07.2026, Inland

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