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Neue EU-Regeln für Plattformarbeiter

Brüssel. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich vorläufig auf ein Gesetz zum Schutz sogenannter Gig-Worker geeinigt. Diese hätten künftig mehr Rechte, teilte das Parlament am Mittwoch mit. Außerdem erhielten sie Anspruch auf Sozialleistungen. Gig-Worker übernehmen kurzzeitige Kleinaufträge, die ihnen von Onlineplattformen vermittelt werden. Sie gelten meist als Freiberufler und genießen weder Kündigungsschutz noch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der neuen Regelung zufolge gilt für Gig-Worker eine »Beschäftigungsvermutung«, wenn zwei von fünf Kriterien erfüllt werden. Das Gesetz schränkt außerdem die Möglichkeit der Unternehmen ein, Arbeitspensum und -qualität der Beschäftigten mit elektronischen Mitteln zu überwachen und sie automatisiert zu sanktionieren. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.12.2023, Seite 9, Kapital & Arbeit

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