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Sechs Jahre Haft für Exportabsicht nach Russland

Hamburg. Weil er Kühlanlagen nach Russland verkaufen wollte und damit gegen Sanktionen verstieß, soll ein Geschäftsmann für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Mann am Mittwoch nach Gerichtsangaben wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz und wegen Steuerhinterziehung. Als Geschäftsführer einer Firma hatte der Verurteilte Anfang 2020 einen Vertrag mit einer russischen Werft geschlossen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verweigerte die Ausfuhrgenehmigung. Der Mann bestellte dennoch die Anlagen bei der Tochterfirma seines Lieferanten. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.12.2023, Seite 2, Inland

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