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Telefonische Krankschreibung ab sofort möglich

Berlin. Der Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat am Donnerstag eine dauerhafte Regelung zur telefonischen Krankschreibung beschlossen. Arztpraxen können ab sofort auf Grundlage eines Telefonats eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Tage ausstellen. Das soll die Praxisteams entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern senken. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sprach von einer »Fehlleistung der Gesundheitspolitik«. Die »qualitative Entwertung« der Grundlage für eine Lohnfortzahlung werde »einen negativen Einfluss auf den Betriebsfrieden haben«, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Donnerstag. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.12.2023, Seite 2, Inland

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