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Bundestag beschließt Stiftungsgesetz

Berlin. Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Union ein Gesetz zur Regelung der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass eine Stiftung erst gefördert wird, wenn die mit ihr verbundene Partei mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist. Die jeweilige Partei darf nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Die Stiftung müsse für die »freiheitlich-demokratische Grundordnung« und den Gedanken der Völkerverständigung eintreten. Die Linke stimmte mehrheitlich dafür, die AfD und alle fraktionslosen Abgeordneten dagegen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.11.2023, Seite 2, Inland

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  • Andreas Kubenka aus Berlin 13. Nov. 2023 um 13:30 Uhr
    Es wäre ein Fehler dies nur für eine »Lex AFD« zu halten. Betroffen sind alle Parteien, die durch die undemokratische Fünf-Prozent-Klausel künftig nicht mehr am Einzug in Parlamente gehindert werden können. Das Gesetz muss explizit auch als gegen die künftige Wagenknecht-Partei gerichtet gesehen werden.
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