-
29.09.2023
- → Inland
Anschläge: Ermittlungen gegen Polizisten
Berlin. Die Ermittlungen gegen einen Berliner Polizisten wegen einer möglichen Weitergabe von Dienstgeheimnissen haben Folgen für die Arbeit des Untersuchungsausschusses des Landesparlaments zu neonazistischen Straftaten im Bezirk Neukölln. Unklar sei zwar, inwiefern ein direkter Zusammenhang mit den Taten bestehe, sagte der Vorsitzende, Vasili Franco, am Donnerstag gegenüber dpa. Klar sei aber, dass die Sitzung am Freitag anders ablaufen werde als vorgesehen. Einer der beiden geladenen Zeugen habe sich krankgemeldet. Es handelt sich dabei um einen Polizisten, der Anfang 2023 nach einem Angriff auf einen Asylsuchenden 2017 rechtskräftig verurteilt worden ist. Er gehörte zu den Sonderermittlern im Zusammenhang mit dem sogenannten Neukölln-Komplex, einer Anschlagsserie. Gegen ein Mitglied der Folgeeinheit richten sich die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!