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Aus: Ausgabe vom 27.09.2023, Seite 4 / Inland

Berlin: Keine Gebühr für Straßenblockierer

Berlin. Die Berliner Polizei darf von Demonstranten, die sich bei Blockaden an der Straße festgeklebt haben, vorerst keine Gebühren für deren Ablösung verlangen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte. Im konkreten Fall ging es um einen selbsterklärten Klimaschutzaktivisten, der sich auf einer Straßenkreuzung festgeklebt hatte und von der Polizei entfernt worden war. Die Behörde verlangte dafür später 241 Euro. Dafür gibt es laut Gericht aber keine Gesetzesgrundlage. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. (dpa/jW)

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