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Strafe gegen »Goyim«-Gründer rechtens

Düsseldorf. Die Haftstrafen gegen drei Neonazis der »Goyim«-Partei sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision gegen das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Gericht hatte die drei Männer wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung zu Strafen zwischen zwei und fünf Jahren Haft verurteilt. Der Gründer und Rädelsführer der antisemitischen Partei erhielt mit fünf Jahren Haft die höchste Strafe. Die Männer wollten zu Gewalt gegen Juden anstacheln und Juden weltweit vernichten. Diese Ziele hätten sie sogar in einem Manifest niedergeschrieben. Das Oberlandesgericht habe die Gruppe zu recht als kriminelle Vereinigung eingestuft, befand der BGH. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.08.2023, Seite 4, Inland

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