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Regelung für Schöffen zur »Verfassungstreue«

Berlin. Damit »Extremisten« bei Gericht nicht als Schöffen über Schuld und Strafmaß mitentscheiden dürfen, soll das Richtergesetz geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auch eine Regelung zu Maßnahmen gegen Berufsrichter enthält, beschloss das Bundeskabinett am Donnerstag nach Angaben des Justizministeriums. Demnach darf künftig nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, »wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.07.2023, Seite 4, Inland

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