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Gesetz zu Aus- und Weiterbildung

Berlin. Im Bundestag wurde am Freitag mit den Stimmen der Ampelkoalition das »Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung« verabschiedet. Schulabgänger sollen nach erfolglosen Bemühungen um einen betrieblichen Ausbildungsplatz einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildungsstelle erhalten. Außerdem sollen junge Leute mit der anteiligen Übernahme von Unterkunfts- und Fahrtkosten ermutigt werden, weiter entfernte Praktikums- und Ausbildungsplätze anzunehmen. Und schließlich sollen Beschäftigte sich für neue Aufgaben im Betrieb weiterbilden lassen können, ohne ihre Stelle zu verlieren. Für die Zeit der Freistellung soll ihnen die Bundesagentur für Arbeit ein Qualifizierungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes überweisen. (dpa/Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.06.2023, Seite 5, Inland

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