-
21.03.2023
- → Inland
Kritik an Debatte über Strafmündigkeit
Berlin. Nach der Ermordung eines zwölfjährigen Mädchens durch minderjährige Täterinnen in Nordrhein-Westfalen hat sich der Deutsche Anwaltverein gegen eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters ausgesprochen. »Die ›Vergeltung‹ gegenüber Kindern kann kein Teil unseres Justizsystems sein«, wird der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Swen Walentowski in einer Mitteilung des Vereins vom Montag zitiert. Das Strafrecht sei nicht das geeignete Mittel, um auf solche Gewalttaten zu reagieren. »So schrecklich der Vorfall auch ist und uns fassungslos macht: Kriminalpolitik darf sich nicht nach Einzelfällen richten.« Konservative Akteure fordern mit Blick auf das Alter der beiden Täterinnen – 12 und 13 Jahre – eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!